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Kreis Emmendingen - Landkreis Emmendingen

19. Jan 2026 - 22:18 Uhr

Müllgebührenbescheid im Landkreis Emmendingen sind bis Ende Januar 2026 im Briefkasten - Gebühren für dieses Jahr müssen in einem Beitrag bis zum 1. März 2026 beglichen werden

Landratsamt Emmendingen
Landratsamt Emmendingen

Ende Januar finden alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer sowie Hausverwaltungen den Umschlag mit dem Müllgebührenbescheid für 2026 von der Abfallwirtschaft des Landratsamtes in ihren Briefkästen. Wer zur Miete wohnt, erhält keinen Brief. Die Briefe werden per Post am 26. Januar 2026 verschickt. Die Müllgebühren für dieses Jahr müssen in einem Beitrag bis zum 1. März 2026 beglichen werden. Die neuen Müllgebühren, die in diesem Jahr gelten, sind sowohl auf dem Gebührenbescheid als auch im Internet aufgeführt. Mieter erhalten deshalb keinen eigenen Gebührenbescheid, weil sie ihren Anteil an den Müllgebühren über die Nebenkosten mit ihrem Vermieter bzw. der Hausverwaltung abrechnen.

Anträge zur Lieferung oder Rückgabe von Müllbehältern, die erst nach dem 27. November 2025 bei der Abfallwirtschaft vorlagen, konnten im Jahresbescheid nicht mehr berücksichtigt werden. Hier gibt es Anfang Februar einen Änderungsbescheid mit einer Nachforderung bzw. Gutschrift.

Mit den Müllgebühren werden viele Leistungen der Abfallwirtschaft für die Bürgerinnen und Bürger abgedeckt. Dazu zählen neben der Leerung der grauen Tonne alle zwei Wochen und der wöchentlichen Abfuhr im Juli und August die Nutzung der Recyclinghöfe und Grünschnittplätze, die Schadstoffsammlung sowie die Sperrmüll- und Schrottsammlung, ebenso die Abholung von Kühlgeräten. Auch der jährliche Abfallkalender ist im Leistungspaket enthalten. Zusätzlich berechnet werden jedoch die Zufuhr oder Abholung bei einem Tonnenwechsel und die offiziellen Müllsäcke, die in vielen Geschäften und im Landratsamt erworben werden können.

Nicht über die Müllgebühr finanziert werden die Abholung der Papiertonnen und Gelben Säcke sowie die Leerung der Glascontainer. Hierbei handelt es sich um privatwirtschaftlich organisierte Rücknahmesysteme des Handels für Verkaufsverpackungen.

Die Abfallwirtschaft des Landratsamtes weist vorsorglich daraufhin, dass es erfahrungsgemäß in den ersten Tagen nach Versand der Müllgebührenbescheide viele Rückfragen gibt, sodass die telefonische Erreichbarkeit der Abfallwirtschaft eingeschränkt sein kann.

(Presseinfo: Landratsamt Emmendingen, 19.01.2026)

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