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RegioTrends

Ortenaukreis - Rust

29. Oct 2009 - 09:46 Uhr

Ruster Kurtaxe auf dem Prüfstand: Gutachterliche Stellungnahme offenbart Versäumnisse und Missstände: "Kurtax-Satzung in Rust ist rechtswidrig und nichtig"

Keine ordnungsgemäße Kalkulationsbasis, ein fehlerhafter Verwendungsnachweis
und die in Aussicht gestellte Verbesserung der touristischen Infrastruktur ist
ebenfalls ausgeblieben: Die seit April 2008 in Rust erhobene Kurtaxe steht beim
Tourismusverein Rust (TVR) massiv in der Kritik. In einer gutachterlichen
Stellungnahme, die den Beherbergungsbetrieben anlässlich einer
Informationsveranstaltung in diesen Tagen präsentiert wurde, erklärte der
Stuttgarter Rechtsanwalt Rainer Noll sowohl Einführung als auch Erhebung der
Kurtaxe in mehreren Punkten für rechtswidrig und somit nichtig.

Seit April 2008 zahlen Übernachtungsgäste in Rust eine Kurtaxe in Höhe von 1,50
Euro pro Gast und Nacht. Mit den Einnahmen, für 2008 immerhin über eine halbe
Million Euro, sollten die erheblichen Defizite in der touristischen
Infrastruktur durch sofortige sowie mittel- und langfristige Maßnahmen
beseitigt werden, entsprechend dem touristischen Leitbild der Gemeinde.

Von der Verwaltung wurde seinerzeit gegenüber den Beherbergungsbetrieben stark
für die Akzeptanz der Kurtaxe geworben. "Wenn man zum Prädikat 'Erholungsort'
nun noch die Kurtaxe hätte, könnte man zusätzliche Landeszuschüsse für die
Investitionen in die touristische Infrastruktur beantragen", wurde seitens der
Verwaltung über den Vorstand des TVR gegenüber den Beherbergungsbetrieben
argumentiert. Aufgrund dieser Zusicherung stimmte dann im November 2007 eine
Mehrheit der Betriebe für die Einführung der Kurtaxe und auch der Europa-Park
gab seine ablehnende Haltung zur Kurtaxe auf.

Im zweiten Jahr nach Einführung der Kurtaxe wurden die versprochenen Maßnahmen
von der Verwaltung jedoch nicht einmal ansatzweise in Angriff genommen. Auch
eine Kalkulation, auf deren Basis die Höhe der Kurtaxe ermittelt werden sollte,
wurde dem TVR nie vorgelegt, trotz mehrfacher Aufforderung in der
Auseinandersetzung mit der Verwaltung. "Hinzu kommt der Verwendungsnachweis für
die Kurtax-Einnahmen 2008, welcher am 28. September 2009 in einer
Gemeinderatsitzung der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Viele der dort dargestellten Zahlen und Fakten seien überhaupt nicht
kurtaxefähig, wie beispielsweise eine "Bauhofverrechnung" mit rund 100.000
Euro. "Diesen Verwendungsnachweis können wir daher in keiner Weise
akzeptieren", erklärt die Vorstandschaft des TVR.

Recherchen bei anderen Kommunen, die eine Kurtaxe bereits seit Jahren erheben,
führten den TVR zu der Vermutung, dass das Ruster System nicht bestimmungsgemäß
ein- und umgesetzt wird. Aus diesem Grund wurde der auf Reise- und
Tourismusrecht spezialisierte Stuttgarter Rechtsanwalt Rainer Noll beauftragt,
eine "Gutachterliche Stellungnahme zu Rechtsfragen der Kurtaxesatzung, der
Kurtaxenerhebung und der Gästekarte der Gemeinde Rust" zu erstellen.

Rainer Noll stellte nun den Beherbergungsbetrieben im Rahmen einer
Informationsveranstaltung einige zentrale Ergebnisse der gutachterlichen
Stellungnahme vor. So wurde festgestellt, die Einführung der Kurtaxe anstelle
einer Fremdenverkehrsabgabe bei örtlichen Gewerbetreibenden und Selbstständigen
sei eine unzulässige Ausübung des Ermessens der Gemeinde Rust gewesen.

Doch aufgrund der fehlenden ordnungsgemäßen Kalkulationsgrundlage seien sowohl
die Erhebung der Kurtaxe als auch die bisherigen Beitragsbescheide rechtswidrig
und nichtig. Dies gelte auch unabhängig davon, da konkrete kurtaxefähige
Maßnahmen und Veranstaltungen, insbesondere entsprechend dem verabschiedeten
touristischen Leitbild, weder geplant sind noch durchgeführt werden. Das
Verlangen der Gemeinde Rust gegenüber Beherbergungsbetrieben und
Privatvermietern, die Gästekarte auszuhändigen und den Gästen deren Leistungen
und Bedingungen zu erläutern, ist ebenfalls rechtswidrig, da eine
diesbezügliche Verpflichtung nicht besteht.

Rainer Noll riet daher den Beherbergungsbetrieben, Widerspruch gegen die
bislang ergangenen Beitragsbescheide der Gemeinde einzulegen und die
geschuldeten Beträge unter Vorbehalt zu bezahlen.

Die Vorstandschaft des TVR macht deutlich, dass die Ruster
Beherbergungsbetriebe grundsätzlich die Kurtaxe begrüßen würden, trotz des
administrativen Aufwandes sowie der Nachteile gegenüber Betrieben benachbarter
Gemeinden. Zentrale Forderung sei allerdings, dass die vereinnahmte Kurtaxe der
Jahre 2008 und 2009 ihre bestimmungsgemäße Verwendung erfährt, im Einvernehmen
mit dem TVR. Für die Saison 2010 und auch danach muss eine saubere,
transparente und mit dem TVR abgestimmte Kurtax-Kalkulation erfolgen.
Hinsichtlich der Umsetzung des touristischen Leitbildes wünscht sich der TVR
einen schriftlich niedergelegten Masterplan für die nächsten Jahre.

"Wir haben unsere Tür nach wie vor offen für einen vernünftigen Dialog. Es ist
die Gemeindeverwaltung, die zu diesem wichtigen Dialog aufgrund eigener
Befindlichkeiten derzeit nicht bereit scheint", so das Fazit des Vorsitzenden
des TVR.

(Presse-Info: Paul Moraweck, Tourismusverein Rust e.V.


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