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6. Apr 2023 - 17:01 Uhr

Nächster Schritt bei Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinbahn zwischen Wehr-Brennet und Dogern steht an - Regierungspräsidium Freiburg lädt zu Erörterungstermin (3. Mai) in Bad Säckingen-Wallbach ein

Nächster Schritt bei Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinbahn zwischen Wehr-Brennet und Dogern steht an - Regierungspräsidium Freiburg (Bild) lädt zu Erörterungstermin (3. Mai) in Bad Säckingen-Wallbach ein.
Nächster Schritt bei Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinbahn zwischen Wehr-Brennet und Dogern steht an - Regierungspräsidium Freiburg (Bild) lädt zu Erörterungstermin (3. Mai) in Bad Säckingen-Wallbach ein.

Das Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsabschnitt für den Ausbau und die Elektrifizierung der Hochrheinbahn zwischen dem Wehrer Ortsteil Brennet und Dogern geht voran. Als nächster Schritt findet am Mittwoch, 3. Mai, ab 9 Uhr in der Flößerhalle in Bad-Säckingen-Wallbach einer Erörterungstermin statt.

Bei dem Erörterungstermin werden die im Rahmen der Anhörung eingegangenen 29 Einwendungen wie auch die Stellungnahmen der Städte und Gemeinden sowie der Fachbehörden mit der Deutschen Bahn als Vorhabenträgerin besprochen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse seien wesentliche Grundlage für die Entscheidung über das Vorhaben durch das Eisenbahn-Bundesamt, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg (RP).

Neben den kommunalen und grenzüberschreitenden Belangen werden am Vormittag der Immissionsschutz (insbesondere Lärm, Erschütterung und Elektrosmog) sowie die privaten Belange erörtert. Hierbei kommen dann die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu Wort und können sich zu den Plänen äußern. Nach der Mittagspause ab 14 Uhr stehen vor allem Themen auf der Tagesordnung, die in erster Linie Behörden betreffen wie zum Beispiel Natur- und Artenschutz, wasserrechtliche Belange, Straßenbau, Straßenverkehr wie aber auch Belange der Leitungs- und Netzbetreiber.

Die Tagesordnung und sämtliche Unterlagen zu dem geplanten Vorhaben (Erläuterungen, Pläne, Berichte und Gutachten) können auf der Internetseite des RP eingesehen und heruntergeladen werden: (www.rp-freiburg.de/planfeststellungsverfahren).

Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Es ist aber zulässig und vorgesehen öffentlich zu verhandeln, soweit keiner der Beteiligten widerspricht.

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 06.04.2023)


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