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Breisgau-Hochschwarzwald - Eschbach

25. Mai 2023 - 11:20 Uhr

Regierungspräsidium Freiburg genehmigt Bauschuttdeponie in Eschbach - Planfeststellungsbeschluss wird ab 6. Juni öffentlich ausgelegt

Regierungspräsidium Freiburg (Bild) genehmigt Bauschuttdeponie in Eschbach.
Regierungspräsidium Freiburg (Bild) genehmigt Bauschuttdeponie in Eschbach.

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat mit einem Planfeststellungsbeschluss die Bauschuttdeponie Weinstetten genehmigt, die die Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald in Eschbach (Breisgau-Hochschwarzwald) zwischen dem Neuenburger Ortsteil Grißheim und Bremgarten gegenüber dem Weinstetter Hof errichten möchte.

Nach der ortsüblichen Bekanntmachung liegt der Planfeststellungsbeschluss von Dienstag, 6. Juni, bis Montag, 19. Juni, in den Rathäusern Hartheim, Eschbach, Heitersheim und Neuenburg aus, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Entscheidung und die dazugehörigen Pläne zu geben. Wie das RP weiter mitgeteilt hat, wird aufgrund der zahlreichen privaten Einwendungen die Zustellung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Der Beschluss kann ab Donnerstag, 25. Mai, auch auf der Homepage des RP (www.rp-freiburg.de) eingesehen werden.

Mit dieser Genehmigung hat das RP das umfangreiche abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen, in dessen Rahmen die Behörde eine Vielzahl von rechtlichen und fachlichen Gesichtspunkten zu prüfen hatte. So gingen im Rahmen der Bürgerbeteiligung über 300 Einwendungen ein, in denen es zumeist um befürchtete Mehrbelastungen in den benachbarten Ortsdurchfahrten durch Zunahme des LKW-Verkehrs ging. Durch ein Verkehrslenkungskonzept, das den Deponieverkehr nach Möglichkeit auf die Autobahn lenkt, sollen solche Auswirkungen minimiert werden. Ein weiteres zentrales Thema des Verfahrens waren die Belange des Naturschutzes. Diese führten zu einer Reihe von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, mit denen dem Verlust oder der Beeinträchtigung von Lebensraum für Flora und Fauna entgegengewirkt werden soll.

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 25.05.2023)


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