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Kreis Waldshut - Kreis Waldshut

26. Mai 2023 - 15:39 Uhr

Ausweisung des neuen Natur- und Landschaftsschutzgebiets „Küssenberg“ im Landkreis Waldshut geplant - Unterlagen liegen von Montag, 12. Juni bis einschließlich Dienstag, 11. Juli öffentlich aus

Das geplante Naturschutzgebiet verfügt über südexponierte Hanglagen mit einer Mischung aus trockenwarmen Wäldern und orchideenreichen Magerrasen. 

Foto: INULA/RP Freiburg
Das geplante Naturschutzgebiet verfügt über südexponierte Hanglagen mit einer Mischung aus trockenwarmen Wäldern und orchideenreichen Magerrasen.

Foto: INULA/RP Freiburg
Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) plant die Ausweisung des neuen Natur- und Landschaftsschutzgebiets „Küssenberg“ im Bereich der Gemeinde Küssaberg (Gemarkungen Bechtersbohl und Küßnach, Kreis Waldshut). Das geplante Naturschutzgebiet liegt in den Wäldern rund um die Küssaburg und setzt sich in den südexponierten Hanglagen mit einer Mischung aus Streuobstwiesen, trockenwarmen Wäldern und orchideenreichen Magerrasen bis über Küßnach hinaus fort. Es ist rund 209 Hektar groß, daran angrenzend liegen vier Teilflächen, die als Pufferzone in Form eines dienenden Landschaftsschutzgebiets eine Fläche von rund 28 Hektar ausmachen.

Das geplante Schutzgebiet bietet Lebensraum für eine große Anzahl seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. So kommen im Gebiet eine außerordentlich vielfältige und in ihrer Zusammensetzung inzwischen landesweit seltene Brutvogelgemeinschaft sowie über 15 geschützte Orchideenarten vor. Daneben sind Arten wie die Österreichische Schwarzwurzel oder der Hirschkäfer im Gebiet heimisch.

Wie das RP mitteilt, liegen die Unterlagen zum Verfahren der Unterschutzstellung des Gebiets von Montag, 12. Juni bis einschließlich Dienstag, 11. Juli öffentlich aus. Bis zum Ende der öffentlichen Auslegung können die Träger öffentlicher Belange sowie betroffene Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben.

Alle Unterlagen zum Verfahren sind ab dem 12. Juni für einen Monat auf der Internetseite des Regierungspräsidiums abrufbar: www.rp-freiburg.de („Aktuelles“).


An folgenden Orten sind die Unterlagen darüber hinaus während der öffentlichen Auslegung vor Ort einsehbar:

· Regierungspräsidium Freiburg: Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, Raum 1.30, nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0761/208-4242 bzw. -4239 oder per E-Mail an referat55@rpf.bwl.de.;

· Landratsamt Waldshut, Amt für Umweltschutz, Industriestraße 2, 79761 Waldshut-Tiengen, Zimmer Nr. 19;

· Gemeinde Küssaberg, Rathaus, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssaberg vor dem Zimmer EG 3;

· Gemeinde Klettgau, Rathaus Erzingen, Degernauer Straße 22, 79771 Klettgau, Bauamt OG.


Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf können während der Offenlage an das RP gerichtet werden: Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Umwelt, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, abt5.verfahrensmanagement@rpf.bwl.de. Nach erfolgreichem Abschluss der Beteiligung kann dann die Rechtsverordnung für das neue Naturschutzgebiet voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.


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