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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

1. Dec 2023 - 13:07 Uhr

Ab 1. Januar 2024: Anpassung der Zukaufsregelung für Selbsterzeuger auf dem Münstermarkt in Freiburg - Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH informiert über von Gemeinderat der Stadt beschlossene Änderung


In seiner Sitzung am 28. November 2023 hat der Gemeinderat der Stadt Freiburg eine Anpassung der sogenannten Zukaufsregelung für den Freiburger Münstermarkt beschlossen. Bisher durften Selbsterzeuger, also Marktstände, die Obst- und Gemüse selbst anbauen, nur in begrenztem Maße zugekaufte Ware anbieten. Die zugekaufte Ware musste von anderen Eigenproduzenten, die ebenfalls auf dem Münstermarkt vertreten sind, erworben werden. Diese Beschränkung wird jetzt angepasst. Die zugekaufte Ware kann nun auch von anderen Betrieben aus der Region stammen. Zudem wird den Selbsterzeugern zukünftig erlaubt sein, im Zeitraum von Februar bis Mai (in dem in der Region nur wenige Kulturen im Ackeranbau geerntet und vermarktet werden können) eine begrenzte Anzahl von Gemüsesorten überregional zuzukaufen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Betrieb diese Gemüsesorten während der Sommersaison selbst anbaut. Zusätzlich müssen diese in einer Ausnahmeliste aufgeführt sein. Generell darf der Zukauf weiterhin nur maximal 30 Prozent der angebotenen Ware umfassen. Die Anpassung der Zukaufsregelung gilt ab dem 1. Januar 2024.

Die Zukaufsregelung ist Bestandteil der städtischen Richtlinien, die für den Münstermarkt gelten. In den Richtlinien ist festgelegt, dass der Münstermarkt in zwei Seiten – eine Seite für landwirtschaftliche Selbsterzeuger (Nordseite Münsterplatz) und eine für Händler (Südseite Münsterplatz) – aufgeteilt ist. Zudem wird dort geregelt, welche Waren in den jeweiligen Bereichen angeboten werden sollen. Durch die Anpassung der Richtlinie werden keine grundsätzlichen Regelungen (Umfang der angebotenen Ware und Art der Obst- und Gemüsesorten) geändert. Der Charakter der Selbsterzeugereigenschaft bleibt somit erhalten.

Mit der Anpassung der Zukaufsregelung möchte die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) als Veranstalterin des Münstermarktes auf die Herausforderungen der Betriebe (Veränderungen in der Landwirtschaft, Erwartungshaltung der Kundinnen und Kunden sowie Konkurrenz mit Supermärkten) reagieren und diesen ermöglichen, ihre Sortimente attraktiv ergänzen zu können.

„Wir möchten die Wirtschaftlichkeit der Betriebe verbessern und gleichzeitig die erforderliche Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen. Der Münstermarkt ist neben dem Münster der Identifikationspunkt, das Aushängeschild, der Anziehungspunkt und der Frequenzbringer der Freiburger Innenstadt“, sagt Bürgermeister Stefan Breiter. Durch eine deutliche Kennzeichnung der nicht heimischen oder nicht selbstproduzierten Produkte wird auch die Transparenz über die Produktherkunft gegenüber den Kundinnen und Kunden erhöht.

Die FWTM hatte bei der Ausarbeitung des Richtlinienanpassungsentwurfs viele Gespräche mit Selbsterzeugern, Vollsortimentern und dem Beschickerbeirat, aber auch externen Fachleuten vom Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband geführt. Auch wurde eine Reihe an landwirtschaftlichen Betrieben besichtigt.

(Presseinfo: Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH, 01.12.2023)


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