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Kreis Waldshut - Landkreis Waldshut

8. Feb 2024 - 15:28 Uhr

Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinbahn - Regierungspräsidium Freiburg schließt Anhörungsverfahren für Planfeststellungsabschnitt zwischen Waldshut und Erzingen ab

Regierungspräsidium Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg

Die Planung zum Ausbau und zur Elektrifizierung der Hochrheinbahn geht in die nächste Phase. Nach intensiver Auswertung aller Stellungnahmen und 13 privater Einwendungen hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) das Anhörungsverfahren im Planfeststellungsabschnitt 4 zwischen Waldshut und Erzingen abgeschlossen und seine abschließende Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) abgegeben. Damit wird dem EBA eine umfassende Entscheidungsgrundlage an die Hand gegeben, um zeitnah den Planfeststellungsbeschluss zu erlassen, damit der Ausbau der Hochrheinbahn möglichst bald losgehen kann.

Die durchgehende Elektrifizierung und der Ausbau des Streckenabschnittes zwischen Basel Badischer Bahnhof und Erzingen (Baden) ist Voraussetzung für die Umsetzung der zukünftig geplanten Verkehrs- und Angebotskonzepte des Landes Baden-Württemberg und der grenznahen Schweizer Kantone, unter anderem Basel-Stadt. In Zukunft sollen auf der gesamten Strecke zwischen Basel Badischer Bahnhof und Singen (Hohentwiel) neue komfortable, elektrische Fahrzeuge fahren. Die Region erhält so einen modernen und qualitativ hochwertigen ÖPNV.

Gleichzeitig werden unter anderem die Bahnhöfe in Waldshut, Tiengen (Hochrhein), Lauchringen und Erzingen (Baden) barrierefrei ausgebaut. In Waldshut West wird ein neuer Haltepunkt gebaut.

Das Anhörungsverfahren startete im Herbst 2021. Bei dem Erörterungstermin im Dezember 2022 in Klettgau-Grießen wurden die Stellungnahmen der Kommunen, Fachbehörden, Verbände und betroffenen Unternehmen diskutiert. Aufgrund des erhöhten Abstimmungsbedarfes wurden für den Bereich des Natur- und Artenschutzes außerdem mehrtägige Fachgespräche mit den betroffenen Gemeinden und Fachbehörden geführt, um Konflikte soweit wie möglich zu lösen, insbesondere landwirtschaftlich genutzte Flächen zu schonen.

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 08.02.2024)


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