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Breisgau-Hochschwarzwald - Eichstetten

4. Jun 2024 - 16:09 Uhr

Regierungspräsidium Freiburg: Neue Leitungseinführung für das Umspannwerk Eichstetten geplant - Erörterungstermin am 6. Juni 2024 in Eichstetten

Regierungspräsidium Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg

Wie das Regierungspräsidium Freiburg mitgeteilt hat, findet am Donnerstag, 6. Juni, in Eichstetten (Breisgau-Hochschwarzwald) im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Leitungseinführung am Umspannwerk Eichstetten ein Erörterungstermin statt. Die Firma TransnetBW möchte aus Richtung Bahlingen ein neues 380-kV-Umspannwerk erschließen. Im Rahmen der Anhörungen im Jahr 2021 und nach einer Planänderung im Jahr 2023 sind neben den Stellungnahmen der beteiligten Kommunen, Behörden und Verbände auch einige Einwendungen eingegangen, die Inhalt des Erörterungstermins in der Turn- und Festhalle in der Schulstraße in Eichstetten sein werden. Der Erörterungstermin findet ab 9:30 Uhr statt. Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Es ist aber zulässig und vorgesehen, öffentlich zu verhandeln, soweit keiner der Beteiligten widerspricht. Laut RP wurde der Termin bereits in den Amtsblättern der betroffenen Gemeinden mit der Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht.

Wie das RP in seiner Pressemitteilung erläutert, sollen zehn neue Masten errichtet, drei bestehende Masten verstärkt und vier bestehende Masten abgebaut werden. Es werden drei bereits bestehende Stromkreise verlegt. Zwei werden an die Portale des neuen Umspannwerks angeschlossen und ein weiterer Stromkreis am Umspannwerk vorbeigeführt. Während der Bauzeit werden provisorische Stromkreisführungen eingerichtet, um die Stromversorgung sicherzustellen. Die Bauphase wird von TransnetBW mit drei Jahren veranschlagt. Neben Eichstetten sind auch die Gemeinden Teningen und Bahlingen betroffen.

Die Errichtung neuer Stromkreise ist im jetzigen Verfahren nicht vorgesehen. Allerdings sind die Masten so geplant, dass weitere 380-kV-Stromkreise aufgelegt werden können. Dazu soll noch in diesem Sommer ein weiteres Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 04.06.2024)


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