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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

2. Jul 2025 - 12:07 Uhr

Trinkwasserversorgung der Stadt Freiburg gesichert - Regierungspräsidium genehmigt Grundwasserentnahme in Hausen an der Möhlin bis 2050

Regierungspräsidium Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg

Die Trinkwasserversorgung der Stadt Freiburg ist für die nächsten Jahrzehnte gesichert: Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat der badenovaNETZE GmbH die Fortführung der Grundwasserentnahme am Wasserwerk Hausen an der Möhlin bis einschließlich Dezember 2050 genehmigt.

„Mit dieser Genehmigung wird die Wasserversorgung der Stadt Freiburg und zahlreicher umliegender Gemeinden deutlich flexibler aufgestellt und dadurch auch für anhaltende Trockenperioden im Zeichen des Klimawandels gesichert sein“, erklärt Manuel Winterhalter-Stocker, Leiter der Umweltabteilung im RP.

Die badenovaNETZE GmbH fördert Grundwasser zur Trinkwassergewinnung für die Stadt Freiburg im Wesentlichen aus dem Wasserwerk in Hausen an der Möhlin, einem Ortsteil der Stadt Bad Krozingen und in Freiburg-Ebnet. Neben der Stadt Freiburg mit einem Anteil von rund 80 Prozent beliefert die badenovaNETZE GmbH auch umliegende Kommunen.

Nachdem die 1971 erteilte befristete Bewilligung zur Grundwasserentnahme in Hausen Ende 2020 abgelaufen war, hatte das RP zunächst übergangsweise eine Fortsetzung der Wasserentnahme zugelassen. Mit der jetzt erteilten Bewilligung wird die Grundwasserförderung bis zum Jahr 2050 rechtlich abgesichert. Die zugelassene Tagesfördermenge wird von bisher 60.000 auf 93.000 Kubikmeter heraufgesetzt, um Tagesspitzen – unter anderem bei einem möglichen Ausfall des Wasserwerks Ebnet – auffangen zu können. Dies erhöht die betriebliche Flexibilität und Sicherheit wesentlich.

Neben den sechs Bestandbrunnen ist in Zukunft auch eine Entnahme aus zwei neuen Brunnen vorgesehen, die noch gebaut werden müssen. Die für den Bau erforderlichen Zulassungen sind von der wasserrechtlichen Bewilligung nicht umfasst und werden gesondert beantragt. Die Standorte der geplanten neuen Brunnen befinden sich innerhalb des im Dezember 1984 festgesetzten Trinkwasserschutzgebiets auf Gemarkung des Ortsteils Hausen in Bad Krozingen.

Die Entscheidung wird ab dem 7. Juli für zwei Wochen in den betroffenen Kommunen Bad Krozingen, Breisach, Ehrenkirchen, Freiburg, Hartheim und Schallstadt zur Einsichtnahme ausgelegt. Ab Beginn der Offenlage können die Unterlagen auch auf der Internetseite des RP unter „Wasserrechtliche Verfahren“ eingesehen werden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/bekanntmachungen

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 02.07.2025)


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