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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

29. Oct 2025 - 18:23 Uhr

Gerichtstermine - Dienstag, 04.11.2025, 09:00 Uhr ++ Landgericht Freiburg - Verhandlung wegen versuchten Totschlags


Landgericht Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 1, Freiburg, Sitzungssaal 3, 1 Ks 800 Js 17294/25
(Fortsetzung ist vorgesehen für Montag, den 10.11.2025; Montag, den 17.11.2025; Donnerstag, den 20.11.2025 und Montag, den 24.11.2025, jeweils 9:00 Uhr)


Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts wird gegen einen 26 Jahre alten algerischen Staatsangehörigen wegen Bedrohung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung, versuchter Nötigung und versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verhandelt. Der Angeklagte befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, seine Ehefrau, welche sich von ihm trennen wollte, Ende Oktober 2024 mehrfach bedroht zu haben. Als sie ihn aus der gemeinsamen Wohnung in Waldkirch gewiesen habe, habe er sie aus Ärger hierüber auch getreten, sie mit den Wohnungsschlüsseln beworfen und ihr Mobiltelefon beschädigt. Ende April habe er sie, die den Kontakt mit ihm wegen des gemeinsamen Kindes halten wollte, am Telefon beschimpft und ihr mit dem Tod gedroht, sollte sie einen anderen Mann haben. Auch am 25.05.2025 habe er der Frau gedroht, er werde sie schlachten. Aufgrund dessen habe der neue Lebensgefährte der Ehefrau den Angeklagten zu einer Aussprache in Waldkirch gebeten. Dieser habe einem Treffen zugestimmt. Sobald die beiden Männer allerdings aufeinander getroffen seien, habe der Angeklagte ein Beil aus seiner Hosentasche gezogen und in Richtung des Kopfes des Geschädigten geschlagen. Dieser habe diesem Schlag und den in der Folge weiter ausgeführten Schlägen, gegen seinen Körper zwar teilweise ausweichen bzw. diese abwehren können, habe sich dabei allerdings nicht unerhebliche Verletzungen zugezogen. Noch als der Geschädigte bereits auf dem Boden lag, habe der Angeklagte versucht, mit dem Beil auf den Kopf des Geschädigten zu schlagen, den er nur geringfügig verfehlte, weil es dem gelang, seinen Kopf zur Seite zu drehen. Erst das Einschreiten einer anderen Person führte dazu, dass der Angeklagte vom Geschädigten abgelassen und die Flucht ergriffen habe.

(Presseinfo: Staatsanwaltschaft Freiburg, 29.10.2025)

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