Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat nach einer Prüfung festgestellt, dass die Social-Media-Beiträge von Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn keine unzulässige Wahlwerbung darstellen. Dies gilt insbesondere für die Beiträge, die Horn zu seinen Terminen mit dem Deutschen Roten Kreuz veröffentlicht hat.
Anlass der Prüfung der Rechtsaufsichtsbehörde des RP war eine Presseanfrage. Das RP hat sich dabei einen Gesamteindruck über den städtischen Social-Media-Auftritt des Oberbürgermeisters seit Anfang des Jahres verschafft. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Beiträge einen Bezug zu den Aufgaben der Stadt Freiburg aufweisen und somit von der Äußerungsbefugnis des Oberbürgermeisters umfasst sind.
Kritisiert wurden in der medialen Berichterstattung insbesondere zwei Beiträge mit dem Deutschen Roten Kreuz, die am 28. Januar und 3. Februar 2026 veröffentlicht wurden. Diese sind nach Auffassung des RP zulässig, da sie eine sachgerechte und objektiv gehaltene Information über kommunale Aufgaben des Gemeinwohls, der Daseinsvorsorge sowie Sicherheit und Ordnung darstellen.
Das Regierungspräsidium stellt klar, dass es grundsätzlich zulässig ist, wenn Städte die hoheitlichen Social-Media-Auftritte ihrer (Ober-)Bürgermeister mit städtischen Mitteln betreiben, um die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Entwicklungen zu informieren und die Transparenz der Verwaltung zu fördern.
Allerdings können in der unmittelbaren Vorwahlzeit auch neutral gehaltene Veröffentlichungen zur unzulässigen Wahlwerbung werden. Die Veröffentlichung der Beiträge mit dem Deutschen Roten Kreuz fand allerdings noch nicht in der „heißen Phase“ des Wahlkampfes statt, in der äußerste Zurückhaltung geboten ist und die Öffentlichkeitsarbeit in Form von Arbeits-, Leistungs- und Erfolgsberichten Einschränkungen unterliegt. Die heiße Phase des Wahlkampfs beträgt mindestens vier bis sechs Wochen vor der Wahl. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der beiden Beiträge war die Stelle des Oberbürgermeisters der Stadt Freiburg jedoch noch nicht einmal ausgeschrieben. Zudem lag der Zeitpunkt der Veröffentlichungen knapp drei Monate vor dem Wahltermin am 26. April 2026.
(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 11.03.2026)
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Pressemitteilung der Stadt Freiburg:
Stellungnahme des Regierungspräsidiums zu Social Media-Aktivitäten der Stadtverwaltung liegt vor - Das RP hat sich einen Gesamteindruck über den Social Media-Auftritt des Oberbürgermeisters seit Anfang des Jahres verschafft und nichts beanstandet - RP bestätigt Linie der städtischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) liegt jetzt vor. Anlass für die Untersuchung war eine Presseanfrage, die Bedenken gegen zwei Posts auf dem städtischen Instagramkanal des OB geäußert hatte. In den Posts ist OB Horn beim Besuch des Roten Kreuzes (DRK) Freiburg sowie bei der Begleitung des Kältebusses des DRK zu sehen.
Das RP hat sich daraufhin einen Gesamteindruck über den städtischen Social-Media-Auftritt des Oberbürgermeisters seit Anfang des Jahres verschafft und nichts beanstandet. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Beiträge einen Bezug zu den Aufgaben der Stadt Freiburg aufweisen und somit von der Äußerungsbefugnis des Oberbürgermeisters umfasst sind.
Insbesondere zwei Posts des städtischen Kanals von OB Horn wurden untersucht, die auf dem städtischen OB-Kanal am 28. Januar 2026 und 3. Februar 2026 veröffentlicht wurden. Mit ihrer Stellungnahme bescheinigt das RP der Stadt Freiburg, dass beide Posts keine unzulässige Wahlwerbung darstellen und sie nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Damit bestätigt sie die Linie der städtischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Inzwischen ist Social Media neben den klassischen Informationskanälen ein wesentlicher Kommunikationskanal in der modernen Verwaltungskommunikation, um zu informieren und nachvollziehbare Entscheidungen und Hintergründe der Stadtverwaltung zu vermitteln. Die Stadt erfüllt deshalb den staatlichen Informationsauftrag auch auf diesen Kanälen. Diese Verwaltungskommunikation ist mittlerweile in vielen anderen deutschen Kommunen sowie in der Landes- und Bundesverwaltung, wie auch in Freiburg, Standard.
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Stadtkreis Freiburg - Freiburg
11. Mar 2026 - 13:36 UhrSocial-Media-Beiträge von Martin Horn (Oberbürgermeister Freiburg) stellen keine unzulässige Wahlwerbung dar - Regierungspräsidium hatte sich Gesamteindruck über städtischen Social-Media-Auftritt des Oberbürgermeisters seit Anfang 2026 verschafft

Regierungspräsidium Freiburg.
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